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Aktuelles


Das Europäische Parlament hat ein Gesetzespaket zur Energieeffizienz verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern, die vorschreibt, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorhaben entsprechen müssen. Diese Richtlinie betrifft die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten, wie Kühlschränken und Waschmaschinen, die künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch enthalten müssen.
Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasungen und -Rahmen oder Außentüren.

Richtlinie zur Energieeffizienz  von Gebäuden

Das Europäische Parlament hat ebenfalls eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union und stellen damit Europas größte Emissionsquelle das. Die Verbesserung würde somit helfen, das geforderte CO2 Emissionsziel zu erreichen. Zugleich wird hierdurch ein Beitrag geleistet das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn Jahren zu erreichen. Für Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen als auch bestehenden Gebäuden.

Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorhaben erfüllen und zu einem bedeutendem Teil mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten.

Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, „sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist“. Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. Intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z.B. Wärmepumpen zu ersetzten.
Die Bundesregierung hat mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) (Merseburger Beschlüsse von 2007) bereits frühzeitig den Fahrplan für die Umsetzung skizziert.

Weitere Informationen:
Europäisches Parlament,  Pressemitteilung vom 19.05.2010
Sonderdruck Energieeinsparung schlägt Energieeffizienz, Zeitschrift Mauerwerk


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